Bundesgesetzblatt

DAC-Familie wächst um „Carnuntum“

Ein Artikel von Redaktion | 01.10.2019 - 14:15
DAC Carnuntum Pyramide.png

Seit Ende September gültig: Die DAC-Herkunftspyramide in Carnuntum © © Rubin Carnuntum Weingüter/ Robert Herbst

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verlautbarte am 30. September die Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Carnuntum. Nach der Verordnung dürfen Gebietsweine aus Carnuntum künftig nur unter der Bezeichnung „Carnuntum DAC“ aus den folgenden Weißweinsorten in Verkehr gebracht werden: Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner. Rotweine müssen aus den Sorten Zweigelt und Blaufränkisch bestehen. Ein Weißwein- oder Rotwein-Verschnitt muss zumindest zwei Drittel der deklarierten DAC-Sorten beinhalten, darüber hinaus sind sämtliche Qualitätsrebsorten zulässig. Die Weine müssen trocken ausgebaut sein und bei Rotwein ein Mindest-Alkoholgehalt von 12,0 %vol erreicht sein.

DAC Carnuntum darf in Verbindung mit einer ortsübergreifenden Weinbaugemeinde („Ortswein“) in Verkehr gebracht werden, wenn er zu 85 % aus den jeweiligen Weinbauorten kommt: Göttlesbrunn, Hainburg, Höflein, Petronell – Carnuntum, Prellenkirchen, Stixneusiedl. Als „Riedenwein“ darf Carnuntum DAC nur vermarket werden, falls er von Rieden stammt, die im Weinbaukataster eingetragen sind und den Anforderungen eines Ortsweins entspricht.

Die Staatliche Prüfnummer darf bei Weißwein nicht vor dem 15. März und bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres beantragt werden. Der Carnuntum DAC muss des Weitern im eigenen Weinbaugebiet hergestellt und abgefüllt werden (Ausnahmen nur über das Regionale Weinkomitee Carnuntum möglich).

Die etablierte Marke „Rubin Carnuntum“ bleibt parallel zur DAC-Verordnung bestehen und ist auch in Zukunft Garant für besonders gebietstypische Zweigelt-Weine.

 Ortsübergreifende Gemeinden im Weinbaugebiet „Carnuntum DAC":

Göttlesbrunn: Arbesthal, Göttlesbrunn
Hainburg: Bad Deutsch Altenburg, Hainburg, Wolfsthal
Höflein: Höflein
Petronell – Carnuntum: Hollern, Petronell – Carnuntum, Wildungsmauer, Haslau/Donau, Maria Ellend, Regelsbrunn
Prellenkirchen: Berg, Deutsch Haslau, Hundsheim, Prellenkirchen, Schönabrunn
Stixneusiedl: Enzersdorf, Karlsdorf, Sarasdorf, Gallbrunn

Download: Carnuntum DAC-Verordnung