Im Rahmen der verpflichtenden Nährwertdeklaration ist für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden (Eisweine 2023), neben den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz auch der Brennwert anzugeben. Dieser ist ein errechneter Wert aus diversen Parametern. Bei Prädikatsweinen müssen bei der Berechnung einige Dinge beachtet werden.