Verwendung von Pflanzenstärkungsmitteln

Ein Artikel von red. | 05.02.2013 - 13:45

Nach langen und intensiven Bemühungen des Österreichischen Weinbauverbandes liegt nunmehr eine ­Klarstellung des Landwirtschaftsministeriums (BMLFUW) über die weitere Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln (z. B.: Mittel auf Basis Phosphoriger Säure) vor. Demnach dürfen jene Pflanzenstärkungsmittel, die nur mehr bis 14. Februar 2013 als solche in Verkehr gebracht werden dürfen, jedenfalls bis Ende 2013 auch angewendet und ausgebracht werden. Ausgangspunkt dazu ist eine Gesetzesänderung in Deutschland, mit Folgen in Österreich. Der Hintergrund:

Am 14. Februar 2012 ist in Deutschland ein neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem das deutsche Pflanzenschutzmittelrecht grundlegend neu gefasst wurde. Im neuen deutschen Gesetz besteht nunmehr zwar noch die Produktkategorie der „Pflanzenstärkungsmittel“, die Definition wurde jedoch im Vergleich zu früher stark eingeschränkt, sodass es nach der Übergangsfrist (14. Februar 2013) auch zu einer erheblichen Einschränkung der Produktliste kommt.

„Alte“, noch gelistete Pflanzenstärkungsmittel, die von ihrer Auslobung her ausschließlich dazu bestimmt sind, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen, fallen nach der Übergangsfrist aus der Liste und sind nicht mehr verkehrsfähig. Produkte, die Wirkstoffe enthalten, welche bereits im EU-Wirkstoffprüfungsverfahren als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bewertet wurden, können nicht mehr unter der Kategorie „Pflanzenstärkungsmittel“ subsumiert werden. Nach der neuen Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln dürfen also Produkte, die als Pflanzenschutzmittel in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, keine Pflanzenstärkungsmittel sein.

Gemäß der österreichischen Düngemittelverordnung gelten in Österreich als „Pflanzenhilfsmittel“ auch Produkte, die in der Bundesrepublik Deutschland als Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Damit sind Pflanzenstärkungsmittel, die in Deutschland nur mehr im Rahmen der Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2013 verkehrsfähig sind, auch in Österreich nur mehr bis zu diesem Termin verkehrsfähig. Nunmehr ist klargestellt, dass diese Mittel bis Jahresende ausgebracht bzw. angewendet werden können.

In der Zwischenzeit versuchen manche Hersteller der Pflanzenstärkungsmittel, eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel und danach eine Aufnahme in die „Bioliste“ zu erreichen.