Mit der neuen Weinmarktordnung ist die maximal zulässige Anreicherungsspanne im Zuge der Weinbereitung in der Österreich zugehörigen Weinbauzone B von 2,5 auf 2,0 %Vol. potentieller Alkohol reduziert worden. In Jahren außergewöhnlich ungünstiger Witterungsverhältnisse kann ein Mitgliedstaat die Anhebung dieser Anreicherungsspanne um maximal 0,5 %Vol. beantragen. Aufgrund der ungünstigen Witterungssituation und Einsetzung der Fäulnis in vielen Weinbaugebieten hat Österreich im letzten Verwaltungsausschuss Wein für seine Weinbaugebiete die Anhebung der maximal zulässigen Anreicherungsspanne von 2,0 auf 2,5 %Vol. Alkohol beantragt. Auch Deutschland, Ungarn und Tschechien haben bereits einen derartigen Antrag eingebracht. Da sich kein Mitgliedstaat gegen die erwünschte Anhebung der Anreicherungsspanne ausgesprochen hat, ist davon auszugehen, dass der Anhebung für dieses Weinjahr stattgegeben wird.
Bezogen auf die Anreicherung mit Saccharose bedeutet diese Anhebung einen maximalen Zuckerzusatz von 4,25 kg Zucker pro Hektoliter Most für das Weinjahr 2010. Die Alkoholobergrenzen für angereichte Weine bleiben davon unberührt.