Weißer Wein aus blauen Trauben

Ein Artikel von red. | 27.08.2010 - 00:00

Im Hinblick auf die in den letzten Jahren verstärkte Praxis der Verarbeitung von blauen Trauben zu weißem Wein wird auf folgende Rechtslage hingewiesen:
Qualitätskategorie "Wein" (früher Tafelwein):
In dieser Kategorie dürfen blaue Trauben sowohl zu weißem Wein verarbeitet werden, als auch ein Verschnitt dieses Weines mit Weißwein vorgenommen werden. Es darf bei diesem Wein aber dann nur von Wein und nicht von Weißwein gesprochen werden. Sektgrundwein fällt üblicherweise in diese Kategorie.
Land- und Qualitätswein:
In diesen Qualitätskategorien dürfen blaue Trauben nur dann zu weißem Wein verarbeitet werden, wenn auf dem Etikett "Gleichgepresster" mit Angabe der Rebsorte angeführt wird (z. B. Gleichgepresster aus Zweigelt).