In verschiedenen Anbaugebieten dürfte es üblich sein, Kapseln mit der rot-weiß-roten Banderole, jedoch ohne Eindruck der gesetzlich vorgesehenen Kennzahlen (wie Betriebsnummer) und des Bundesadlers, auch für Landweine und Tafelweine zu verwenden.
Das Landwirtschaftsministerium teilt nun mit, dass die Banderole ausschließlich für Qualitätswein verwendet werden darf. Kapseln, die die rot-weiß-rote Banderole enthalten, aber die sonstigen erforderlichen Eindrucke wie Betriebsnummer und Bundesadler weggelassen wurden, sind als Banderolenähnlich einzustufen und geeignet, einen Qualitätswein vorzutäuschen. Derartige Kapseln dürfen daher nicht für Land- und Tafelwein verwendet werden.
Sie dürfen im Übrigen auch nicht für Qualitätswein verwendet werden, da diesbezüglich nur ordnungsgemäße Banderoleneindrucke zulässig sind.