Glaubhafte Tafelweinmenge?

Ein Artikel von DI Walter Kaltzin | 10.11.2008 - 00:00

Da die heurige Weinernte in einigen Gebieten sehr große Erntemengen gebracht hat, steht die Hektar-Ertragsregelung für Qualitätswein in Diskussion bzw. sind bezüglich Tafelwein viele Fragen und Unklarheiten aufgetaucht.
Seitens der Landwirtschaftskammer gibt es folgende Klarstellung zur Handhabung des Weingesetze:

1. Qualitätswein (gilt auch für Landwein und Prädikatswein):
An der bestehenden Hektar-Ertragsregelung (Hektarhöchstmenge gem. § 29 des Österreichischen Weingesetzes) wird strikt festgehalten. Qualitätswein hat ein Mostgewicht von mind. 15 °KMW aufzuweisen und ein maximaler Hektarertrag von 6.750 l darf nicht überschritten werden.

2. Tafelwein: Tafelwein entsteht entweder durch geringe Mostgrade (weniger als 15 °KMW) oder durch Abwertung der Übermengen von Qualitätswein (alles über 6. 750 l/ ha, egal welche Gradation).
Für den erzeugten Tafelwein ist eine entsprechende Fläche zur Verfügung zu stellen. Da im Weingesetz für Tafelwein grundsätzlich keine Hektarhöchstertragsmenge festgelegt ist, kommt es immer wieder zu Problemen mit der "glaubhaften" Menge. Der "glaubhafte Höchstertrag" bei Tafelwein wird mit dem Dreifachen des Durchschnittertrages eines Betriebes festgesetzt.
Folgende Beispiele sollen diese Feststellung erklären.

Beispiel 1:Ein Betrieb erntet auf 10 Hektar 80.000 l Wein. Der durchschnittliche Hektarertrag ist somit 8.000 l/ha. Die maximal glaubhafte Menge je Hektar Tafelweinfläche ist in diesem Beispiel 24.000 l /ha (8.000 l x 3).

Beispiel 2:Ein Betrieb erntet auf 5 ha 50.000 l Wein. Der Durchschnittsertrag je Hektar ist in diesem Betrieb 10.000 l/ha. Die glaubhafte Tafelweinhöchstmenge beträgt 30.000 l/ha (10.000 x 3).

Zur Berechnung der erforderlichen Tafelweinfläche gibt es eine Formel, die im Downloadbereich zur Verfügung steht.Im Beispiel 2 ergibt sich rechnerisch eine Tafelweinfläche von 0,7 ha. Diese sind für 20.975 l Tafelweinernte erforderlich (30.000 l x 0,7 ha = 21.000 l). Die Qualitätsweinmenge ergibt sich nun aus der Multiplikation der restlichen Weingartenfläche (= 4,3 ha) mit dem Hektarhöchstertrag für Qualitätswein (6.750 l), also 29.025 l (6.750 l x 4,3 ha). Somit wird die max. glaubhafte Menge (dreifacher Durchschnittsertrag) an Tafelwein je Hektar eingehalten.



Quelle: NÖ LWK / Dipl.-HLFL-Ing. Josef Pleil