Förderung von Aktivitäten auf Drittlandsmärkten

Ein Artikel von DI Walter Kaltzin | 05.10.2008 - 00:00

Im Rahmen der EU-Weinmarktordnung werden nun auch Maßnahmen zur Steigerung des Absatzes von österreichischem Wein auf Drittlandsmärkten gefördert. Die Liste der Staaten sowie die möglichen förderbaren Maßnahmen können einem Merkblatt des BMLFUW entnommen werden (Download auf www.lebensministerium.at, "Lebensmittel/Wein/Merkblätter"). Die Absatzfördermaßnahmen mit einem Födersatz von 50 % der Kosten können für eine Laufzeit von max. drei Jahren beantragt werden.
Der Mindestumfang der Maßnahmen beträgt 30.000 Euro, heißt es aus dem zuständigen Bundesministerium.