Begrünungsumbruch vor 1. Mai möglich

Ein Artikel von red. | 17.10.2008 - 00:00

Ab 1. Jänner 2009 ist es möglich, vor dem 1. Mai einen Umbruch auf Flächen mit einer Hangneigung von kleiner bzw. gleich 25 % (EW1) durchzuführen. Somit werden aber für dieses Jahr die Förderungsvorrausetzungen von EW2-Flächen (Hangneigung von mehr als 25 %) gültig.

Maßnahmen wie z. B. eine Erneuerung der Begrünung oder eine Tiefenlockerung sind ganzjährig zulässig, müssen jedoch vor der Durchführung der AMA mittels Formblatt "Meldung von Bodenpflegemaßnahmen" gemeldet werden. Bis spätestens sechs Wochen nach dem Umbruch ist die Fläche wieder zu begrünen, da eine ganzjährige Begrünung verpflichtend ist.

Das Formblatt steht ab sofort auf der AMA-Homepage unter "Formulare" und "ÖPUL" zum Download bereit.

Beispiel: Umbruch 27. März 2009
– bis spätestens 8. Mai ist eine Begrünung anzulegen
– es ist dann nicht automatisch bis 1. November ein Offenhalten erlaubt!
Die Fläche ist weiterhin als EW1-Fläche anzugeben, der Prämiensatz ändert sich dadurch nicht.

DI Victoria Loimer