Zum Glück war die Stareabwehr nur für einige Wochen in Österreich gänzlich verboten.
Ein EuGH-Urteil hatte jegliche Abwehr, Vertreibungs- und Bekämpfungsmaßnahmen verboten, sowohl gemeinsame Maßnahmen als auch Maßnahmen, die der einzelne Weinbauer selbst durchführt. Als Grund wurde die mangelnde Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie angeführt. Weil aber das EuGH-Urteil sofort wirksam war, eine Novellierung des Jagdgesetzes aber wegen des Begutachtungsverfahrens zu lange dauert, war rasches und lösungsorientiertes Handeln ein Gebot der Stunde.
Seitens des betroffenen Bundeslandes Burgenland wurden in Windeseile zwei Verordnungen von der Landesregierung erlassen, in denen einige Maßnahmen für die Stareabwehr näher präzisiert werden: Zum einen die zeitliche Komponente (Beschränkung von der Morgen- bis zur Abenddämmerung), zum anderen die Vermeidung der Störung anderer Vogelarten im Nationalparkgebiet.
Weitere Punkte: automatische Waffen und Sprengstoffe sind bei der Bekämpfung nicht erlaubt und es sind Aufzeichnungen über die durchgeführten Maßnahmen wöchentlich an die Gemeinde zu richten.
Die neue Gesetzesmaterie schlägt sich in einer Burgenländischen Stare-Vertreibungs-Verordnung nieder (im Pflanzenschutzgesetz). Zeigen jene über das Pflanzenschutzgesetz angeordneten Maßnahmen keine ausreichende Wirkung, so besteht über die Verordnung nach dem Jagdgesetz die Möglichkeit, Abschüsse von Staren zu Vergrämungszwecken in taxativ aufgezählten Gemeinden durchzuführen.
Der Abschuss darf aber nur selektiv und mit Jagdwaffen erfolgen. Nachdem die Verordnungen nach Rücksprache mit Beamten der EU, dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und des Verfassungs- und Agrarjuristen des Burgenlandes erstellt wurde, bleibt die Hoffnung auf langfristige Rechtssicherheit. Agrarlandesrat Berlakovich zeigte sich froh, dass rasch und unbürokratisch ein gangbarer Weg für die Bekämpfung der Stare gefunden werden konnte.
Die Neuregelung bringe zwar EuGH-bedingt einen gewissen Mehraufwand, aber rasches Handeln stand im Sinne des Weinbaus im Vordergrund.
Der Winzer 09/2007