Die österreichische Weinwirtschaft ist Schritt für Schritt auf dem Weg, sich von der bisheri- gen Qualitätshierarchie hin zu einer Herkunftshierarchie zu entwickeln. Damit ist gemeint: je enger die angegebene Herkunft, desto höher die Qualitätsanmutung. Der erste und wichtigste Schritt auf diesem Weg war die Einführung der DAC-Kategorie Anfang des Jahrtausends und damit die Schaffung von Profilweinen. Denn erst dann, wenn hinter der Herkunft ein Weintyp mit einem bestimmten Profil steht, wird die Herkunft angreifbar. Mittlerweile gibt es bereits zehn DAC-Herkünfte. Nach einer längeren Pause kommt die DAC-Diskussion wieder verstärkt in Gang, derzeit speziell in der Steiermark.
Ried und Gemeinde als Herkünfte
Mit der letzten Weingesetznovelle wurde speziell auf die engeren Herkünfte besonderes Augenmerk gelegt. Mit der Voranstellung des Begriffs „Ried“ wurden die Rieden unzweifelhaft als engste und wertvollste Weinkategorie auf dem Etikett gekennzeichnet. Eng damit verbunden ist das Projekt des Weinbauverbandes, die Rieden auf den Weinbaukatastern parzellenscharf abzugrenzen und mittels BH-Verordnung zu verlautbaren. Klar ist aber dann auch, dass zukünftig nur mehr jene Rieden bezeichnungsrechtlich verwendet werden dürfen, die mittels Verordnung tatsächlich verlautbart wurden. Derzeit werden auch die Großlagen aktualisiert und die Frage stellt sich, ob mittelfristig nicht auch die Gemeindeangaben eine nähere weingesetzliche Definition vertragen würden, bis hin zu einem abgeschlossenen Katalog, welche Gemeindenamen mit welcher Abgrenzung dann tatsächlich eine bezeichnungsrechtliche Herkunft darstellen. Dann würde die international gebräuchliche Ebene der Ortsweine auch in unserer Herkunftshierarchie Bedeutung erlangen.
Herkunftshierarchie im Kommen
Tatsächlich ist es so, dass immer mehr Winzer ihre weingutsinterne Qualitätshierarchie über eine Herkunftshierarchie aufbauen. Sie unterscheiden zwischen Gebietsweinen (die oft als Gutsweine bezeichnet werden), Ortsweinen und Lagenweinen. Die regionalen Weinkomitees Kamptal, Kremstal und Traisental haben in ihren jüngst verlautbarten DAC-Verordnungen diese Hierarchie zwischen Gebiets-, Orts- und Lagenweinen auch bereits gesetzlich umgesetzt. Wenn die Philosophie des Herkunftsmarketings zu Ende gedacht wird, müssten wohl die engeren Herkünfte überhaupt den Herkunftsweinen (sprich DAC-Weinen) vorbehalten werden. Auf Ebene der generischen Weinbaugebiete könnten dann die sonstigen Rebsorten- und Markenweine vermarktet werden. Aber bis dahin braucht es jedenfalls noch längere weinbaupolitische Diskussion und Willensbildung.
Qualität als Richtschnur für den gemeinsamen Erfolg
Derzeit gibt es innerhalb der Weinbranche auch eine Diskussion über eine etwaige Klassifizierung von Weinbaurieden, ausgelöst durch Initiativen einiger Winzervereinigungen, die derartige Auslobungen im privatrechtlichen Bereich umsetzen. Abgesehen davon, dass die dabei verwendeten Begriffe wie „erste Lage“ oder „große Lage“ laut Bezeichnungsrecht weingesetzliche Vorgaben erfordern, ist eine grundsätzliche Diskussion zu diesem Thema notwendig, ob oder auf welche Art Lagenklassifizierungen in Österreich Sinn machen. Einerseits ist jede positive Weiterentwicklung in der Präsentation und Vermarktung von Wein zu begrüßen, andererseits darf dies aber nicht dazu führen, dass sich andere Winzerkollegen übervorteilt fühlen und eine Kluft in der Weinwirtschaft entsteht. Denn nur das Ziehen an einem gemeinsamen Strang in Richtung Qualität und die Vermarktung unter einem gemeinsamen Dachmarketing in den vergangenen 20 Jahren haben den österreichischen Wein dorthin gebracht, wo er heute steht.