So begann auch 2016 sehr turbulent. Wir hatten zum ersten Mal das neue Rebpflanz-Genehmigungssystem in Anwendung. Dank einer guten Vorbereitung auf Seiten der Winzer - aber auch auf der Seite der Behörden – konnten die Anträge auf Neupflanzungen gut abgearbeitet werden. Etwas aufwändiger für die Betriebe war hier schon die Umsetzung der Registrierkassenpflicht. Zwar konnte bei der Steuerreform die geforderte Weinsteuer verhindert werden, aber die Uneinsichtigkeit der Verwaltungsbehörden bei der Durchführung einzelner Bestimmungen rund um die Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht konnte erst im Laufe des Frühjahrs durch den massiven Einsatz des Weinbauverbandes geregelt werden. Vor allem die Thematik der zahlreichen Wein- und Kellergassenfeste verlangte hier massiven Widerstand. Für die Zukunft liegen hier noch weitere Aufgaben vor uns. Diese sind aber eher dem Bereich der Gewerbeordnung zuzuordnen. Der Frost im Frühjahr brachte für die stark betroffenen Gebiete im Süden und Osten Österreichs erhebliche Probleme mit sich. Durch den Entfall der Ernte kam es zu prekären wirtschaftlichen Situationen in den Betrieben. Mit der Bereitstellung von Hilfsgeldern aus dem Katastrophenfonds konnte zwar da und dort abgefedert werden, aber einen derartig elementaren Schaden wird die öffentliche Hand nie zur Gänze bezahlen können. Nicht zuletzt aus dieser Erfahrung wurde die Versicherungsmöglichkeit im Rahmen der Hagelversicherung erweitert. Damit ist aber auch klargestellt, dass es solche Hilfsprogramme wie in 2016 in Zukunft nicht mehr geben wird. Auch eine weitere Forderung vieler Betriebe wird mit dem Finanzministerium schon länger verhandelt: Hier geht es um eine Steuerfreistellung von Gewinnen, wenn diese zur betriebsinternen Risikorückstellung verwendet werden. Das Jahr 2016 zeigte uns durch das feucht-warme Wetter sehr deutlich die Notwendigkeit von Pflanzenschutz im Weinbau auf. Hier wird sich der Weinbauverband auch 2017 dafür einsetzen, dass möglichst breite Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen. Das gilt sowohl für den konventionellen wie auch für den Bio-Bereich. Ich bedauere es sehr, dass die europäischen Bioverbände nicht aufgeschlossener sind, wenn es um die Substitution von Kupferpräparaten geht. Wir sind – gemeinsam mit den Kollegen des deutschen Weinbauverbandes – leider oft die Einzigen, die für moderne biologische Pflanzenschutzmittel eintreten. Im heimischen Parlament wurde 2016 auch das neue österreichische Weingesetz beschlossen. Damit gibt es eine rechtliche Grundlage für zahlreiche Rahmenbedingungen im heimischen Weinbau: Begonnen bei den Durchführungsverordnungen zum neuen Pflanzrecht über die genaue Auslobung des Begriffs „Riede“ am Etikett, Anpassungen bei den Süß- und Prädikatsweinen bis hin
zur Regelung der zentralen Frage des Hektarhöchstertrages bei einer Umstellung des Rebflächenkatasters auf Invekos-GIS. Ein Meilenstein für die österreichische Sektgrundwein- und Sektproduktion ist die neue Sektpyramide. Sie ermöglicht in Zukunft bei Sekt aus Österreich, Qualität und Herkunft genauer auszuloben. Unser Projekt des nachhaltigen Weinbaus in Österreich werden wir 2017 mit noch mehr Aufwand vorantreiben. Wir sind hier seitens der allgemeinen Landwirtschaft in einer Vorreiter-, aber auch Vorbildfunktion für Österreich. Wir erkennen ebenso ein reges Interesse vom Markt. Es bestärkt uns, den eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen. Auch auf europäischer Ebene bekommt die Frage der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft eine immer stärkere Bedeutung. Es ist damit zu rechnen, dass diese Systeme auch in zukünftige Förderprogramme implementiert werden. Die immer stärkere Entwicklung sogenannter „private labels“ (private Organisationen bewerten Betriebe und erstellen Kriterien) zeigen, dass wir auf dem richtigen Pfad sind. Denn nur durch eine offizielle Bewertung mit entsprechender Auslobung ist gewährleistet, dass für alle Betriebe bestmögliche Teilnahmemöglichkeiten bestehen. 2017 ist für den Österreichischen Weinbauverband auch ein Wahljahr. Es werden die Funktionen auf Orts-, Bezirks-, Landes- und auch Bundesebene neu gewählt. An dieser Stelle möchte ich mich bei all unseren Funktionärinnen und Funktionären für ihren Einsatz bedanken. Eine Standesvertretung kann nur dann ernst genommen werden und erfolgreich sein, wenn sie tatkräftig ihre Mitglieder vertritt. Im Hinblick auf die kommenden Wahlen und die etwaige Neuvergabe von Funktio-
nen bitte ich Sie schon jetzt um Ihre Bereitschaft, Aufgaben zu übernehmen.