Im Internet ist bei diversen Anbietern bereits die Vorregistrierung für Domains mit der Endung „.wine“ möglich. Mit Gegenwind ist hier aber noch zu rechnen
Das Internet ist eine feine Sache und aus unserer heutigen Welt nicht mehr wegzudenken. Praktisch in Echtzeit werden Informationen weltweit vermittelt. Suchmaschinen wie Google oder Yahoo sind in der Lage, aus Milliarden Internetseiten spezifische Informationen zu bestimmten Themen herauszusuchen. Auch die Weinbaubetriebe haben das Internet entdeckt und bieten verstärkt ihre Produkte online dem Konsumenten an. Der Konsument andererseits, vor allem die junge Generation, ist auch immer mehr bereit, nicht nur Weininformation über das Internet zu beschaffen, sondern immer mehr auch Wein über das Internet zu kaufen.
Vergabe nach monetären Gesichtspunkten?
Damit das ganze System funktioniert, muss jede Internetadresse weltweit einmalig sein. Verantwortlich dafür ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). Sie koordiniert das Domain-Namensystem und vergibt die IP-Adressen. ICANN hat seinen Hauptsitz in Los Angeles und ist in Kalifornien als Non-Profit-Organisation registriert. Die ICANN ist unterteilt in Unterorganisationen, die unterschiedliche Arten von Domainnamen verwalten. In einer Unterorganisation sind die Betreiber der länderspezifischen Top-Level-Domains (ccTLD) mit den bekannten Länderkürzeln wie .at, .de, .ch etc. vertreten. Der große Vorteil dieser Betreiber der länderspezifischen Domains ist, dass sie eigene Spielregeln und Richtlinien bei der Vergabe von Domainnamen anwenden können.
In einer anderen Unterorganisation werden Richtlinien und Empfehlungen bezüglich generischer Top-Level-Domains (gTLD) wie .com, .info und andere verwaltet. Diese generischen Top-Level-Domains unterliegen zwar einer stärkeren Reglementierung durch die ICANN, sie werden aber kostenpflichtig (üblicherweise an den Meistbietenden) an Unternehmen oder sonstige Interessengruppen vergeben. Auf welche Art diese Domainhalter dann Internetadressen vergeben, liegt großteils im Ermessen dieser Unternehmungen. Sie werden vorzugsweise nach monetären Gesichtspunkten vergeben. Die ICANN hat nunmehr tausende neue generische Top-Level-Domains zur Vergabe vorbereitet, darunter auch weinspezifische gTLDs wie .wine und .vin. Mangels eines entsprechenden Schutzes können dann Unternehmen oder sonstige Organisationen hergehen und beim künftigen (privaten) Betreiber der Domain .wine eine Internetadresse z. B. „Bordeaux.wine“ oder „Champagne.wine“ kaufen oder ersteigern. Was das betreffende Unternehmen unter dieser Adresse dann anbietet, ist ihm überlassen, und das müssen dann ganz bestimmt nicht nur Bordeaux-Weine sein.
Missbrauch von Weinherkünfte-Domains
Was mit diesen Ausführungen ausgedrückt werden soll, ist, dass mit der verstärkten Vergabe generischer Internetdomains vorzugsweise an private Unternehmen und Organisationen der missbräuchlichen Verwendung so sensibler Namen wie z. B. der Weinherkünfte Tür und Tor geöffnet sind – auch mangels entsprechender Spielregeln in diesem Bereich. Die Europäische Union hat das Problem mittlerweile erkannt und versucht entgegenzusteuern. Die Einführung internationaler Regeln bei der Vergabe von generischen Top-Level-Domains an Private wäre vielleicht auch ein Thema für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, damit verhindert wird, dass geschützte Herkunftsbezeichnungen zwar vordergründig geschützt sind, aber über die Hintertür privater ungeregelter Internetdomains dem Missbrauch derzeit kaum Einhalt geboten werden kann.