Der Antrag umfasst Spezifikationen für Weiß-, Rosé-, Likör- und Qualitätsschaumweine. Für Weiß- und Roséweine ist ein Alkoholgehalt zwischen 10 und 15 % vol. vorgeschrieben, für liebliche und süße Weine mindestens 8,5 % vol. Schaumweine sollen mindestens 10 % vol. aufweisen, eine Flaschengärung durchlaufen und nach frühestens neun Monaten degorgiert werden. Durchgängig ist die Handlese vorgeschrieben. Die maximalen Hektarerträge liegen bei 60 bzw. 55 oder 50 hl. Die Abfüllung des Weins muss innerhalb des Gebietes erfolgen.
Für Weißwein werden im Antrag die Rebsorten Solaris, Souvignier Gris, Johanniter, Muscaris und Pinot Noir angeführt. Roséwein wird aus Cabernet Cantor, Rondo, Pinot Noir und Monarch hergestellt. Die Rebsorten für Likörwein sind Cabernet Cantor, Leon Millot, Pinot Noir, Solaris und Muscaris, bei Schaumwein sind es Solaris, Souvignier Gris, Johanniter, Muscaris, Pinot Noir, Monarch und Rondo.
Das Gebiet Røsnæs umfasst die Gemeinden Røsnæs und Raklev. Wird der Antrag anerkannt, wird Røsnæs zur nördlichsten geschützten Weinherkunft der EU. Bisher war dies die Region Dons in Jütland, die über eine geschützte Ursprungsbezeichnung für Schaumweine verfügt. Dänemark ist seit dem Jahr 2000 ein in der EU offiziell anerkanntes Weinland. Das Land zählt rund 1.100 Weinproduzenten von denen mehr als 100 als kommerzielle Weingüter gelten.