Camping beim Winzer: Die burgenländische Gesetzesnovelle zielt unter anderem auf eine Beflügelung des Weintourismus durch Camping-Besucher bei Weinbaubetrieben ab. © magnific_KI-generiert
Die geplanten Neuerungen sollen mehr Vielfalt und Flexibilität in den Camping-Tourismus bringen: Im Vorjahr war jede fünfte Nächtigung im Burgenland eine Campingnächtigung.
Mit der Novelle soll etwa das sogenannte Mikro-Camping als eigene Kategorie eingeführt werden. Es ist an einen landwirtschaftlichen Betrieb, wie einen Winzer oder Buschenschank beziehungsweise eine gastgewerbliche Tätigkeit gekoppelt, und darf im Umkreis von bis zu 100 Metern von der Gebäudefront eingerichtet werden – und zwar ausdrücklich in jeder Widmungskategorie. Erlaubt werden sollen bis zu fünf Stellplätze bzw. zehn Personen für eine maximale Verweildauer von höchstens einer Woche. Damit soll eine Möglichkeit geboten werden, Camping noch stärker mit dem Weintourismus zu verbinden.
„Gerade in wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland und den Niederlanden hat Camping einen enorm hohen Stellenwert. Mit Natur, Radfahren, Wandern, Wein und Kulinarik hat das Burgenland beste Voraussetzungen, um noch mehr Camper für das Burgenland zu begeistern, und das werden wir nutzen. Mit dem Mikro-Camping wird Gastronomen, Winzern und Heurigenwirten ein zusätzlicher Impuls gegeben“, so Landeshauptmann und Tourismusreferent Hans Peter Doskozil.
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