Leitartikel 05/2019

An Europawahl teilnehmen

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 07.05.2019 - 14:56
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Österreich wählt seine Vertreter zum Europäischen Parlament am 26. Mai – im Bild das Parlament in Straßburg im Jahr 2017 © European Union 2017 – European Parliament

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (derzeit 751 Abgeordnete). Es handelt sich dabei um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidaten(innen) in das Europäische Parlament einziehen, bestimmt sich – abhängig vom Wahlergebnis – nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Österreich ist derzeit durch 18 Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten. Sollten die Briten tatsächlich nicht mehr teilnehmen, stehen Österreich 19 Mandate zur Verfügung.

Europäisches Parlament stark aufgewertet

Das sind nicht viele Mandate, aber es geht nicht um die Anzahl, sondern um die Personen, die sich in den jeweiligen Gremien bestimmend einbringen können. Im Falle des Weinbaues sind das vor allem der Landwirtschafts-, Umwelt- und Budgetausschuss des Parlaments. Für Politikbereiche, die sehr stark vergemeinschaftet sind, und dazu zählt nun mal die Landwirtschaft und mit ihr der Weinbau, ist es daher wichtig, dass auch Vertreter dieser Bereiche im Parlament verankert sind. Dies vor allem auch deshalb, da das Europäische Parlament in der europäischen Gesetzgebung stark aufgewertet wurde, vor allem durch die Verträge von Maastricht und Lissabon. Gesetzesvorschläge, die bekanntlich von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden, müssen nunmehr nicht nur vom Europäischen Rat (das sind die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten), sondern gleichberechtigt auch vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Wenn die beiden Institutionen Unterschiedliches beschließen, sind sie gefordert, in einem sogenannten informellen Trilog (Kommission, Rat, Parlament) eine Einigung zu erzielen.

Engagierte Abgeordnete, die mit Gleichgesinnten im jeweiligen Ausschuss Gesetzesänderungen durchbringen, können das durchaus auch im endgültigen Gesetz unterbringen, auch wenn z.B. der zuständige Mitgliedstaat eine andere Position eingenommen hat. Nicht zuletzt bestimmt die stimmenstärkste Fraktion im Parlament auch den zukünftigen Kommissionspräsidenten. Also den Vorsitzenden jenes Gremiums, das Gesetzesvorschläge in Europa überhaupt erst vorlegt.

Wahlrecht für Interessenvertretung nutzen

Die Landwirtschaft und der Weinbau sind stark von europäischer Gesetzgebung bestimmt, sei es durch die gemeinsame Agrarpolitik, die Förderungspolitik oder auch durch das Lebensmittelrecht. Jeder Winzer wird daher gut daran tun, sein demokratisches Wahlrecht in Anspruch zu nehmen und am 26. Mai jene Partei zu wählen bzw. jene Vorzugsstimme abzugeben, von der er seine Interessen am besten vertreten sieht.

CR Prof. DI Josef Glatt, MBA