Extreme Witterungsbedingungen

EU-Kommission beschließt weitere Unterstützung für Weinsektor

Ein Artikel von Redaktion | 11.10.2021 - 10:56

Folgende Sondermaßnahmen für Wein wurden beschlossen:

  • Die EU-Länder können ihre nationalen Stützungsprogramme weiterhin jederzeit ändern. Bisher war das nur zweimal jährlich möglich, zum 1. März und zum 30. Juni jedes Jahres.
  • Für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, grüne Weinlese und Investitionen wird die Möglichkeit, einen höheren Beitrag aus dem EU-Haushalt zu gewähren, bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.
  • Der Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Ernteversicherung wurde bis zum 15. Oktober 2022 von 70 auf 80% erhöht.
  • Der EU-Beitrag zu den Kosten für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit wurde auf 20% im ersten, 16% im zweiten bzw. 8% im dritten Jahr der Durchführung verdoppelt.
  • Die für Maßnahmen im Rahmen des Weinprogramms gewährten Flexibilitätsregelungen wurden bis zum 15. Oktober 2022 verlängert.

Für den Obst- und Gemüsesektor wurde festgelegt, dass die EU-Unterstützung für Erzeugerorganisationen – für deren Berechnung normalerweise der Wert der Erzeugung zugrunde gelegt wird – nicht weniger als 85% des Vorjahresniveaus betragen darf, wenn der diesjährige Wert aufgrund von Naturkatastrophen, Klimaereignissen, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall niedriger liegt.

Der Agrarkommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, zu den neuen Beschlüssen: „Frühjahrsfröste, Überschwemmungen, Hitzewellen – extreme Witterungsbedingungen haben diese drei Sektoren im heurigen Jahr vor besonders große Herausforderungen gestellt – und das nach dem Jahr 2020, das wegen der Corona-Krise bereits schwierig war. Die dringend benötigten Maßnahmen werden Erzeuger in der gesamten EU in dieser schwierigen Zeit unterstützen, und zwar zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits 2020 vorgeschlagen und 2021 verlängert wurden.“

Bereits im Mai 2020 wurde aufgrund der Vielzahl an Herausforderungen infolge der Corona-Pandemie ein erstes Maßnahmenpaket verabschiedet. Im Weinsektor wurde ein zweites Paket im Juli 2020 angenommen. Die neuen Maßnahmen wurden nun in Form von Durchführungsrechtsakten verabschiedet. Für die delegierten Rechtsakte gilt noch ein zweimonatiger Prüfzeitraum durch das EU-Parlament und den Rat.