EU: GAP-REFORM

Verhandlungsfortschritte für Weinsektor

Ein Artikel von Redaktion | 06.04.2021 - 13:00

Auf europäischer Ebene laufen derzeit Verhandlungen für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Rahmen des Dreiertreffens der gesetzgebenden Institutionen der EU, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament, geht es auch um wichtige Regelungen für den Weinbausektor. Seitens des Österreichischen Weinbauverbands werden die aktuellen Fortschritte begrüßt. Während der Verhandlungen einigten sich das EU-Parlament und der Rat in Bezug auf die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) in verschiedenen Bereichen:

Das bisherige Genehmigungssystem für Rebpflanzungen mit einer Begrenzung der Neuanpflanzungen auf maximal 1% wird bis 2045 mit zwei Halbzeit-Evaluierungen verlängert. Es wird einen einheitlichen und spezifischen Rahmen für die Kennzeichnung von Wein in Bezug auf die Nährwert-/Brennwertdeklaration und die Angabe von Zutaten geben, der nur für den Brennwert eine verpflichtende Angabe auf dem Etikett vorsieht. Die Angabe der Zutaten soll dagegen auch in elektronischer Form möglich sein.
Im Bereich der neuen EU-Weinbaukategorie „entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weinbauerzeugnisse“ sollen künftig zumindest die Regelungen bzgl. einer teilweisen Entalkoholisierung auch für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten. Die portugiesische Ratspräsidentschaft will die Verhandlungen im Mai bzw. Juni zum Abschluss bringen.