Corona-Bestimmungen

Testpflicht für Pendler bei Einreise

Ein Artikel von Redaktion | 04.02.2021 - 17:21

Für die Eineise nach Österreich benötigen auch Pendler und Pendlerinnen ab 10. Februar einen negativen Corona-Test. Dies kann laut Verordnung vom 3. Februar 2021 ein Antigen- oder ein PCR-Test sein, der zum Zeitpunkt der Einreise bis zu sieben Tage alt sein darf und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Selbsttests werden nicht akzeptiert, sondern nur Tests, die qualifiziertes Personal durchgeführt hat. Falls kein Testergebnis vorliegt, kann der Test binnen 24 Stunden in Österreich nachgeholt werden.

Zudem ist es auch für Pendler und Pendlerinnen notwendig, sich vor der Einreise über ein elektronisches Formular zu registrieren. Die Registrierung ist ab 10. Februar 2021 verpflichtend und jeweils eine Woche gültig. Die Sendebestätigung der elektronischen Registrierung ist bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitzuführen.
Pendler brauchen also zukünftig drei Bestätigungen bei der Einreise: Arbeitgeberbestätigung, Einreiseregistrierung, negativer Covid-Test.

Das elektronische Formular zur Registrierung finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html

Es gibt für alle Dienstnehmer die Möglichkeit, sich in den allgemeinen Teststraßen in den Bezirken gratis testen zu lassen. Unter https://www.burgenland.at/coronavirus/coronatest/ können sich Dienstnehmer in burgenländischen Betrieben online unter der Adresse des Betriebes unter Angabe der eigenen Sozialversicherungsnummer für die kostenlosen Corona-Tests in den allgemeinen Teststraßen anmelden. Bei dem Test ist dann die E-Card vorzuweisen.
Informationen zu kostenlosen Corona-Tests in Niederösterreich finden Sie hier: https://notrufnoe.com/testung/

Detaillierte Infos auch hier bzw. auf der Website der LK Burgenland: www.lk-bgld.at

Zur entsprechenden Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_52/BGBLA_2021_II_52.html