Covid-19-Investitionsförderung

Investitionsprämie bis Ende Februar beantragen!

Ein Artikel von Redaktion | 15.02.2021 - 09:35

Die Antragstellung für die Covid-19 Investitionsprämie in Höhe von 7 bzw. 14% erfolgt ausschließlich online unter www.aws.at. Bisher waren nur Investitionen förderbar, bei denen der Investitionsbeginn vor dem 1. März 2021 liegt. Das hat sich jetzt geändert: die Prämie gilt nun für alle Anlagen mit einem Investitionsbeginn vor dem 1. Juni 2021. Der Antrag muss jedoch weiterhin bis spätestens 28. Februar 2021 erfolgen. Die Covid-19-Investitionsprämie ist mit anderen Fördermöglichkeiten wie der Weinmarktordnung kombinierbar (Achtung Förderobergrenze 40 %!).

Zahlungsantrag/Weinmarktordnung: Jene Betriebe, die im Zuge der Weinmarktordnung einen Förderantrag auf Investition (von 1.8. bis 30.11.) gestellt haben, erhalten ihren Bescheid von der AMA voraussichtlich Mitte Februar 2021. Erst nach Erhalt des Bescheids kann die Fertigstellung bzw. der Zahlungsantrag für diese Maßnahme gestellt werden. Dies erfolgt ausschließlich über eAMA mit dem entsprechenden Online-Formular, das erst mit dem Bescheid freigeschaltet wird. Im Formular muss neben der Auflistung der Investitionen eine Fotodokumentation (Typenschild, Übersichtsfoto), die Rechnung und ein Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) hochgeladen werden. Der Zahlungsantrag kann bis spätestens 31. Mai 2021 gestellt werden.

Infos: LK Wien