Corona-Massnahmenpaket

Neue Pauschalierungsverordnung, ermäßigter Gastro-Steuersatz bleibt

Ein Artikel von Redaktion | 14.12.2020 - 12:09

Die neue Pauschalierungsverordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Die konkreten Maßnahmen betreffen:  

  • Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro (inkl. Ust.).
  • Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert.
  • Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung.

Infos dazu: LK Burgenland

Verlängerung ermäßigter Umsatzsteuersatz
Die Senkung der Umsatzsteuer von 20 auf fünf Prozent für Gastronomie, Hotellerie und Kultur, gültig seit Juli 2020, endet nicht mit 31. Dezember, sondern wird bis Ende 2021 verlängert.