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Finanzpolizei kontrolliert

Ein Artikel von Redaktion | 28.09.2020 - 09:39
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© BMF/Citronenrot

Aufgrund der in der jüngsten Zeit erfolgten und medial beachteten Beanstandungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Entlohnung von ErntehelferInnen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Finanzpolizei zu rechnen.
Bei den Kontrollen stehen die korrekte Anmeldung, Unterbringung und Entlohnung von Arbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft im Vordergrund. Bei Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen wird selbstverständlich auch das Vorliegen einer aufrechten vom AMS erteilten Beschäftigungsbewilligung überprüft.
Die Anmeldung von Dienstnehmern bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss vor Arbeitsantritt vorgenommen werden. Die gemeldete Beitragsgrundlage muss mit dem zeitlichen Ausmaß der Beschäftigung (Arbeitszeitaufzeichnungen) und den kollektivverträglichen Mindestlöhnen übereinstimmen.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise in Zusammenhang mit der Entlohnung und Unterbringung von Dienstnehmern.

Weiterführende Fragen beantwortet Mag. Wolfgang Dobitzhofer in der LK NÖ unter 050 259 27302 oder wolfgang.dobritzhofer@llk-noe.at