Covid-19-Update

Härtefallfonds, Gastronomie-Öffnung und Online-Aktivitäten

Ein Artikel von Redaktion | 05.05.2020 - 09:00

Aktuell läuft die 2. Phase des Covid-19-Härtefallfonds: Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu 2.000€/Monat für drei Monate beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu 6.000€ pro Betrieb bzw. Bewirtschafter zur Verfügung.
Die Neuerungen:

  • Für alle anspruchsberechtigten Betriebe wird eine  Mindestfördersumme von 500 Euro festgelegt. Nicht-landwirtschaftliche Nebeneinkünfte werden gegengerechnet. Damit wird die Auszahlung von Bagatellbeträgen unterbunden.
  • Der Betrachtungszeitraum wird auf sechs Monate ausgeweitet (zwischen 16. 3. und 15. 9. drei beliebige Monate als Zeitraum der Berechnung).
  • Die Jungunternehmer-Berücksichtigung wurde ausgeweitet. Die pauschale Förderung von Jungunternehmern gilt nun auch für Jungunternehmer, die einen neuen Wirtschaftszweig seit 2019 führen.
  • Bisher gestellte Ansuchen werden nach der neuen Richtlinie abgewickelt.

LEITLINIEN GASTROÖFFNUNG

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Arbeits- und Gesundheitsministerium „das richtige Verhalten für Gäste“ und „Leitlinien für Gastronomiebetriebe“ erarbeitet. Sie stehen auf der neuen Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
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ALLES ANDERS, ALLES DIGITAL?  

Der Rückgang beim Weinkonsum auf dem Binnenmarkt sowie die Exportausfälle können durch Einzelhandels- und Onlineverkäufe nur ansatzweise ausgeglichen werden. Manche Weinbaubetriebe haben die aktuellen Einschränkungen als Chance für neue, kreative Vertriebskonzepte gesehen und rasch reagiert.

  • Durch gesteigerte Aktivitäten im Social-Media-Bereich blieb der Kontakt zur bestehenden Kundschaft aufrecht und zudem konnten neue KundInnen gewonnen werden.
  • Wer schon über einen Webshop verfügte, forcierte diese Schiene oftmals in Kombination mit günstigen oder keinen Versandkosten oder anderen Rabatt-Aktionen. Dadurch kam es zum deutlichen Anstieg der Online-Verkäufe. Seitens der ÖWM soll die digitale Kampagne „Schmecke die Herkunft“ zur Bewerbung von Online-Shopping-Möglichkeiten sowohl direkt beim Winzer als auch bei Händlern den Onlinehandel unterstützen. Einige Betriebe haben innerhalb kürzester Zeit Webshops eingerichtet.
  • Viele Betriebe haben durch den Ausfall von Messen und Präsentationen die eigene Zustellfrequenz erhöht oder setzen voll auf die spezialisierten (Wein-)Versandfirmen.
  • Virtuelle Weinverkostungen haben sich etabliert. So werden etwa im Vorfeld Probekartons verschickt, um dann die Weine per Livestream zu besprechen. Eine Obergrenze bei der Anzahl der TeilnehmerInnen ist anzuraten.
  • Einige der Heurigenbetriebe haben sich als Abhol-Heurige („Heuriger-to-go“) eingerichtet und konnten auf diese Art zumindest kleinere Umsätze generieren. Den warmen April nutzten einige Buschenschänken in Weingärtennähe, um Speisen und Wein in Picknickkörben anzubieten.