Corona-Eindämmung

Verhaltensregeln auf Bauernmärkten

Ein Artikel von Redaktion | 08.04.2020 - 09:19

Bauern- und Wochenmärkte können weiterhin veranstaltet werden, wenn Betreiber und Kunden sich an Regeln halten, die die Eindämmung von COVID-19-Infektionen nicht gefährden. Um das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu reduzieren, empfehlen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und das Bundesministerium für Inneres (BMI) nachdrücklich die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln:

  • Halten Sie zwischen Ihnen und den Miteinkaufenden einen Mindestabstand von einem Meter ein.
  • Bilden Sie Warteschlangen an Ständen, an denen besonders viel los ist und achten Sie auch dabei ebenso auf den notwendigen Mindestabstand.
  • Sowohl Standbetreiber wie auch Kundinnen und Kunden werden angehalten einen Nasen- und Mundschutz sowie Einweghandschuhe zu tragen. Die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bei den Verkaufsständen wird empfohlen.
  • Die Veranstalter werden ersucht, die Abstände zwischen den Ständen bzw. Verkaufshütten – sofern das möglich ist – zu erhöhen.
  • Die Standbetreiber können weitere Vorkehrungen zur Reduktion des Infektionsrisikos – wie etwas Schutzscheiben zwischen Stand und Einkäufer – treffen.
  • Vor Ort sollen keine Speisen und Getränke zur direkten Konsumation ausgegeben werden.
  • Die Einkäufe sollen zügig erledigt und die Verweildauer am Markt damit so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Einkaufen oder anbieten dürfen nur Personen, die gesund sind und keine Symptome einer Infektionskrankheit zeigen.
  • Personen, die zur Risikogruppe zählen – insbesondere ältere Menschen – sollen ihre Einkäufe nach Möglichkeit vorbestellen und/oder von Menschen aus ihrem nahen Umfeld erledigen lassen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Einkäufe zügig erledigt werden.
  • Die Betreiber von Märkten werden ersucht, Standinhaber und Kunden regelmäßig auf die Einhaltung dieser Verhaltensregeln hinzuweisen.

Weitere aktuelle Informationen zu den Corona-Maßnahmen – Regelungen bis Ostern, Ausgangsbeschränkungen, Ausweitung des Mundschutzes, die stufenweise Öffnung ab 14. April etc. – finden sie hier als PDF.