FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

Corona-Hilfsfonds aufgelegt

Ein Artikel von Redaktion | 06.04.2020 - 11:20

Der Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft jenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die u.a. durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren betroffen sind.

Darüber hinaus unterstützt der Hilfsfonds Unternehmen und Betriebe, die mit großen Umsatzeinbußen und Einkommensrückgängen konfrontiert sind.

Der Hilfsfonds steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumente: Haftungsgarantien und Zuschüsse.

Haftungsgarantie

  •  90% der Kredithaftung wird vom Bund übernommen.
  • Bis zu 75% des Schadens wird bei Nachweis ersetzt.
  • Die Haftungen dienen zur Sicherstellung der Liquidität des Betriebs.
  • Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Mio. Euro.
  • Die Laufzeit wird 5 Jahre betragen und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
  • Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich.
  • Abwicklung: Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.
  • Anträge könne bereits ab Mittwoch, den 8. April gestellt werden.

Zuschüsse

  • Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind steuerfrei.
  • Sie werden an Betriebe gewährt, die mindestens einen Einbruch von 40% des Umsatzes nachweisen können.
  • Gestaffelte Zuschüsse von 25% bis 75% je nach Umsatzeinbruch.
  • Sie decken Betriebskosten aber auch Wertverlust von Waren ab (z.B. verderbliche Ware).
  • Die Umsatzeinbrüche müssen von einer Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer) bescheinigt werden.
  • Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich, Umsatzeinbruch.
  • Abwicklung: Die Abwicklung erfolgt über die neugegründete COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur), die sich der AWS (Austria Wirtschaftsservice) bedient.
  • Anträge könne ab Mitte April gestellt werden.

Es können beide Maßnahmen zusammen, aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.

Auszahlung: Nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres (Jahresabschluss).
Zur Antragstellung wird noch gesondert informiert.

Information des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Landwirtschaftkammer Österreich vom 3. April 2020.