AGRARBEREICH

Fragen und Antworten zum Corona-Virus

Ein Artikel von Redaktion | 16.03.2020 - 19:28

In Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) einen Katalog veröffentlicht, in dem Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema aus agrarischer Sicht gegeben werden.

Diese FAQ-Liste ist zu finden unter: www.bmlrt.gv.at
Laufende Aktualisierungen brachten auch Informationen zu den Bereichen Agrarhandel, Betriebsmitteleinkauf, AMA-Kontrollen sowie zur Fristverlängerung für Mehrfachanträge (Stand: 16. März 2020, 13.00 Uhr).

Wichtige Klarstellungen
Die aktuellen Schließungen der Geschäfte gelten nicht für den Agrarhandel. Dazu zählen Lagerhäuser, Gartenbaubetriebe, Produzenten von Pflanzensetzlingen, Schlachttierversteigerungen und Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter- und Düngemittel.

Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die Einschränkungen der Öffnungszeiten gelten für sie nicht. Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können daher weiterhin offen bleiben. Für Heurigen und Buschenschänken gelten dieselben Regeln wie für die Gastronomie - sie dürfen ab 17. März 2020 nicht mehr geöffnet sein.

Die Waren- und Arbeitsfreizügigkeit (Saisoniers) bleibt aufrecht. Hier sind die heimischen Behörden und landwirtschaftlichen Interessenvertreter in engem Kontakt mit den Nachbarländern, um dies auch zukünftig gewährleisten zu können.

Die Ausgangssperren und das Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen gilt für landwirtschaftliche Betriebe nicht. Sie gelten als kritische, systemerhaltende Infrastruktur. Das heißt, landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen, Feldarbeit ist also nach wie vor möglich. Auch hier sind die notwendigen Hygienemaßnahmen zwingend einzuhalten.

Fristverlängerung für Mehrfachanträge
Aufgrund der derzeitigen Lage findet bis auf Weiteres kein Parteienverkehr und keine Annahme von Mehrfachanträgen (MFA) bei den Landwirtschaftskammern, Bezirksbauernkammern und deren Außenstellen statt. Die Onlinebeantragung für Landwirte ist aber weiterhin möglich. Die Einreichfrist für die Mehrfachanträge wird über den 15. Mai ausgeweitet.
Weiters werden die Vor-Ort-Kontrollen, insbesondere der AMA, ab sofort auf das absolut notwendigste Maß eingeschränkt.

Infos: www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html

Von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich wurden folgende Informationen bereitgestellt:

Aktuelle Corona-Information (16.03. 2020, 18.00 Uhr)
Einreisebestimmungen (16.03. 2020)