Verordnung zum Österreichischen Sekt erlassen

Ein Artikel von red. | 07.12.2016 - 14:58

Der Nikolaus-Tag am 6. Dezember hat auch für die Sekthersteller einen Grund zum Feiern „mitgebracht“. Die lange ersehnte Verordnung zur Regelung der Qualitätspyramide des österreichischen Sekts in den Stufen „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ wurde von Bundesminister Rupprechter erlassen.

Vom Österreichischen Sektkomitee und dem Ausschuss der selbst versektenden Winzer wurde gemeinsam mit der „Österreich Wein Marketing“ (ÖWM) und den Experten der Kammern und des Landwirtschaftsministeriums die neue legistische Basis für einen österreichischen Qualitätsschaumwein geschaffen. Jetzt endlich ist es gelungen, dieses Regelwerk auch rechtlich in Form einer Verordnung zu verankern und ihm damit die notwendige Gültigkeit zu verleihen. „Mit dieser Qualitäts- und Herkunftsoffensive werden wir dem aufstrebenden österreichischen Sekt einen enormen Zusatzantrieb geben und in Österreich wie auch über die Grenzen hinaus erfolgreich sein.“, so der Vorsitzende des Sektkomitees Herbert Jagersberger aus dem Haus Schlumberger. Die lange ersehnte Unterzeichnung der Verordnung sei für die heimischen Sekthersteller ein vorweihnachtliches Geschenk.

Das Jahr 2017 wird die ersten Österreichischen Sekte geschützten Ursprungs und geprüfter Qualität auf den Markt bringen. Ein wie bereits vom Wein bekanntes rot-weiß-rotes Zeichen (Banderole) am Verschluss jeder Flasche wird die Produkte der Qualitätspyramide mit geschützter Herkunft im In- und Ausland klar erkenntlich machen.