Die Forscher rund um Professor Étienne Montaigne kamen dabei zu folgendem Schluss:
- Eine Ausweitung der Betriebsgröße führt nicht automatisch zu einer größenabhängigen Kostendegression und zu steigenden Einkommen
Damit wiederlegten die Forscher das wichtigste Argumente der Europäischen Kommission für die Abschaffung der Pflanzrechte. Wie die Studie anhand von Beispielen aus Frankreich und Südafrika aufzeigt, würde sich eine Liberalisierung im Wesentlichen in Preisrückgängen niederschlagen, bedingt durch den Angebotsanstieg. Da das Einkommen jedoch viel stärker vom Preis als von der Betriebsgröße bestimmt wird, würde mit dem Wegfall der Pflanzrechte genau das passieren, was die EU-Kommission durch die Liberalisierung verhindern will: Das Wachstum der Weinbaubetriebe wird verhindert und die Leistungsfähigkeit eingeschränkt.
- Das Fehlen von Pflanzrechtregelungen kann Marktungleichgewichte nicht verhindern
Besonders deutlich wird das im Fall von Australien: Seit Anfang der 1990er-Jahre wurde das Land zum internationalen Erfolgsmodell im Weinbau, insbesondere im Export. Doch mittlerweile hat auch die Leistungsfähigkeit Australiens den Plafond erreicht – die Auswirkungen der exzessiven Pflanzungen zeigen sich in Überproduktion und Preisverfall. Die einzige Möglichkeit das Angebot zu steuern, sind der Verzicht auf die Lese und Rodung durch die Erzeuger. In weiterer Folge kommt es – zum Verfall von Grund und Boden, Insolvenzen und Übernahme der Unternehmen durch ausländische Investoren. Bezogen auf Europa kommt die Studie deshalb zum Schluss, dass hier vor allem Handelsunternehmen vom Wegfall der Pflanzrechte profitieren werden. „Wenn sie ihre eigenen Weinberge anlegen und daraus einen Teil ihres Bedarfs zu decken, dann können sie auch auf die Einkaufspreise für Weintrauben Druck ausüben, was bei einer Überproduktion und gleichzeitigem Fehlen einer Begrenzung der Pflanzungen noch verstärkt wird.
- Eine Liberalisierung der Pflanzungen wird unmittelbare Auswirkungen auf regionale Strukturen haben
Auch wenn Ökonomen die Auswirkungen derzeit noch nicht beziffern können, geht aus der Studie hervor, dass es durch den Wegfall der Pflanzrechte unweigerlich zu Veränderungen in den lokalen Strukturen geben wird (Rodungen, Auflassungen etc.). Diese aufgegebenen Flächen werden Raum für Zersiedelung geben, zuwachsen oder als Bauland umgewidmet werden. Dieser negative externe Effekt ist schwierig abzuschätzen, lässt sich jedoch mit den Ausgaben der Besucher der Weinregion und der damit verbundenen Leistungen (Weinkauf, Unterkunft, Umsätze der Gastronomie und Hotellerie durch den Weintourismus etc.) leicht bewerten.