Den AMA-Beitrag pro Fläche leisten jene Bewirtschafter von Weingartenflächen, bei wem die Bewirtschaftung ein Gesamtausmaß von 0,5ha übersteigt. Bei Winzergenossenschaft oder Inhabern eines Handelsbetriebs, die den Wein in Behältnissen mit einem Inhalt bis zu 50l erstmals in Verkehr bringen, berechnet sich der Beitrag nach der abgefüllten Menge. Der Flächenbeitrag beträgt derzeit 55 €/ha, der Beitrag für Wein 1,10 €/hl.
Die Beitragsschuld entsteht für den Flächenbeitrag jeweils am 1. Jänner für die im vergangenen Kalenderjahr bewirtschafteten Weingartenflächen. Für die Beiträge je Liter Wein jeweils am Quartalsersten für die vorangegangenen 3 Monate.
Die Beitragsschuld entsteht für den Flächenbeitrag jeweils am 1. Jänner für die im vergangenen Kalenderjahr bewirtschafteten Weingartenflächen. Für die Beiträge je Liter Wein jeweils am Quartalsersten für die vorangegangenen 3 Monate.
