Klage gegen Weinfondsabgabe abgewiesen

Rechtsstreit in Deutschland

Die Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) ist vom Verwaltungsgericht Koblenz abgewiesen worden. Laut aktueller Mitteilung des Deutschen Weininstituts (DWI) habe der vorsitzende Richter der zuständigen Kammer mitgeteilt, dass das Gericht die Erhebung der Weinwerbeabgaben nicht für verfassungswidrig erachte. "Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentierte DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren. Das Urteil bestätige sie in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich um die kontinuierliche Imagearbeit für deutsche Weine im In- und Ausland kümmert, angesichts des harten internationalen Wettbewerbs im Weinsektor, für die gesamte deutsche Weinwirtschaft unverzichtbar sei.

Der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (Bonn), Norbert Weber, hat auf dem Pfälzer Weinbautag das "regionale und nationale Gemeinschaftsmarketing" ebenfalls als "unverzichtbar" für "deutsche Weine im globalen Wettbewerb" bezeichnet. Weber, zugleich auch Aufsichtsratsvorsitzender des Deutschen Weinfonds, hob hervor, dass die "Gesamtheit werblicher Einzelaktivitäten der Betriebe" weder die "Leistungsstärke noch die öffentliche Wahrnehmung und Wirkung von schlagkräftigen Gemeinschaftseinrichtungen auf regionaler und nationaler Ebene" erreichen könne.
19.01.2010 13:24